Notbetreuung ab 18.3.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei für Sie wichtige Informationen zum Thema „Notbetreuung“:

 

Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Das Angebot der Notbetreuung gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

 

Was bedeutet „kritische Infrastruktur“?

Als kritische Infrastruktur gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche. Siehe hierzu die angefügte Leitlinie.

Leitlinie zur Bestimmung kritischen Personals

Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie. Das Formular finden Sie hier:

Nachweis-Aufklaerung-Vorlage-Arbeitgeber

 

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung

Kinder können das Angebot nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, dürfen die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

 

Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs, wie dieser regulär bei uns stattfinden würde. Dies schließt sowohl die ÜMI wie die OGS ein.

 

Vorgehensweise

Wenn Sie zu dem o. g. Kreis gehören und eine Notbetreuung benötigen, schicken Sie uns bitte bis Dienstagmorgen 10 Uhr eine E-Mail an sv-kastanienschule@schulen-hennef.de damit wir genügend Zeit haben, alle Vorkehrungen vor Ort zu treffen. Ebenfalls schicken Sie uns bitte beide Bestätigungen Ihrer Arbeitgeber, bzw. eine Bestätigung, wenn Sie alleinerziehend sind.

Sollten Sie keine E-Mail- Adresse haben, machen Sie bitte Gebrauch von unserem Briefkasten oder unserem FAX (02242-869364)

 

Herzliche Grüße

Uta Kuhlmann