Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus ab 1.9.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

heute Nachmittag erreichte uns die aktuelle Schulmail zum Umgang mit dem Coronavirus in den Schulen in NRW.

Für unsere Schulform gibt es KEINE Änderungen, die Handhabung der Mund-Nasen-Bedeckung bleibt wie bisher seit dem Schulstart in das neue Schuljahr:

„Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.“ (aus Schulmail des MSB vom 31.8.2020)

„Auch für Ganztags- und Betreuungsangebote gilt ab dem 01.09.2020 die allgemeine Regel, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler in festen Betreuungsgruppen innerhalb der genutzten Gruppenräume nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für abgegrenzte Außen- bzw. Spielflächen, wenn eine Durchmischung der Betreuungsgruppen ausgeschlossen ist. Ansonsten besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB entsprechend den Regelungen im Schulbetrieb.
Für Lehrkräfte und Personal des Trägers gilt gemäß Coronabetreuungsverordnung (§1, Absatz 5), dass vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung nur abgesehen werden kann, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten werden kann.“ (aus Schulmail des MSB vom 31.8.2020)

Zudem wurde mit den Informationen ein Schaubild zur vielgestellten Frage von Eltern „Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt?“ übermittelt, das die Vorgehensweise gut darstellt. Dieses Schaubild wurde im geschützten Elternbereich für Sie hinterlegt.

Herzliche Grüße und Ihnen einen schönen Abend

Uta Kuhlmann